§ 1 Geltungsbereich, Datenschutz
(1) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(3) Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere § 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten. Wir werden bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich Mitarbeiter einsetzen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
§ 2 Angebote, Änderungen, Handelsklauseln
(1) Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind.
(2) Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
(3) Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS 2010.
§ 3 Gefahrübergang, Versandart, Liefertermine
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern und leisten wir EXW (ex works) unser Lager; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.
(2) Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(4) Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens vier Wochen. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung bzw. Leistung besteht.
§ 4 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder einem Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
§ 5 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Bei Aufträgen ohne Preisvereinbarung gelten marktübliche Preise als vereinbart.
(2) Unsere Preise gelten EXW (ex works) unser Geschäftssitz. In unseren Preisen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und Umsatzsteuer nicht enthalten. Ist eine kundenspezifische Verpackung beauftragt, sind wir berechtigt, diese selbst oder durch Dritte herstellen zu lassen und die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen an den Kunden zu berechnen.
(3) Liegt der Liefer- oder Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung oder Auslieferung der Ware, den Preis der Ware oder Leistung in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Zulieferern nötig ist. Bei Lieferungen oder Leistungen innerhalb von drei Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Bei Rahmenverträgen mit Preisvereinbarungen beginnt die Dreimonatsfrist mit Abschluss des Rahmenvertrages zu laufen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung 21 Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung ohne Abzüge an uns zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.
(5) Wir können Abschlagszahlungen oder Vorkasse fordern, wenn der Kunde erstmals bei uns bestellt, der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder wenn Gründe bestehen, an der rechtzeitigen oder vollständigen Zahlung durch den Kunden zu zweifeln. Tritt eine der vorstehenden Bedingungen nach Vertragsschluss ein, sind wir berechtigt, vereinbarte Zahlungsziele zu widerrufen und Zahlungen sofort fällig zu stellen.
(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Kunde diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
(3) Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Die von uns gelieferten Produkte entsprechen den in der Europäischen Union geltenden Bestimmungen und Standards einschließlich den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der Produkte außerhalb der Europäischen Union, die Konformität der Produkte mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen. Sofern erforderlich, wird der Kunde auf eigene Kosten jegliche Mitteilungs- oder Genehmigungsverfahren durchführen, die von einer Behörde im Zielland für den rechtmäßigen Import und die rechtmäßige Vermarktung der Produkte gefordert werden.
(2) Soweit die Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und der Kunde den Mangel binnen 7 Tage ab Lieferung gerügt hat, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 15 Arbeitstagen zu gewähren. Wir tragen die Fracht- und Versandkosten für die Rücksendung.
(3) Im Falles eines Streites darüber, ob ein Produkt den Spezifikationen entspricht oder ob es sich um ein mängelbehaftetes Produkt handelt, ist ein solcher Streit durch eine unabhängige europäische pharmazeutische Prüforganisation mit anerkanntem Ruf zu entscheiden, die unverzüglich von uns zu wählen ist. Die Gebühren einer solchen Prüforganisation sind von der Partei zu tragen, zu deren Ungunsten der Streit entschieden wird. Bis zur Entscheidung eines solchen Streits behält der Kunde das fragliche Produkt und bewahrt dieses auf und darf dieses nicht veräußern, es sei denn mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.
(5) Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen gegen uns nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 8 Schadensersatzhaftung
(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Regelung in § 7 hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(2) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Dasselbe gilt, soweit wir eine der Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen haben.
(3) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die dem Kunden Rechtspositionen verschaffen, welche ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, und solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
(4) Darüber hinaus haften wir nur im Rahmen der bei uns bestehenden Versicherungsdeckung, soweit wir gegen den aufgetretenen Schaden versichert sind, und aufschiebend bedingt durch die Versicherungsleistung.
(5) Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
(6) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen gesetzlich oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.
(7) Die Abtretung der in § 7 geregelten Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Marken
Das Produkt wird durch die Marke identifiziert. Der Kunde anerkennt unser alleiniges und ausschließliches Eigentumsrecht an der Marke und erklärt, dass er zu keiner Zeit und aus keinem Grund welcher Art auch immer eine Marke, einen Handelsnamen, ein Wort oder ein Symbol innerhalb oder außerhalb des Territoriums annehmen, anmelden und/oder nutzen wird, das mit der Marke identisch oder dieser täuschend ähnlich ist. Ist nichts anderes vereinbart, räumen wir dem Kunden nur einfache, auf die Verwendung in dem Zielland und auf die Dauer des Vertragsschlusses beschränkte Nutzungsrechte ein. Nicht umfasst ist insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Bearbeitung der Vertragsgegenstände.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien werden vertrauliche Informationen, einschließlich Know-how und Geschäftsideen des jeweils anderen Vertragspartners, die ihnen anvertraut oder bei Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt werden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten. Dies gilt entsprechend für Abschluss und Inhalt dieses Vertrages. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen.
(2) Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
– der anderen Partei bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt waren; – rechtmäßig von Dritten erworben wurden; – allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder werden; – vom abgebenden Vertragspartner freigegeben werden.
Die Geheimhaltungspflicht für technische Informationen endet 5 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien.
(3) Nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses haben die Parteien alle geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen und Informationen unaufgefordert zurückzugeben oder auf Wunsch der ausgebenden Partei zu vernichten und hierüber einen Nachweis zu erbringen.
(4) Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihnen Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software der anderen Partei gewährt wird. Sie stellen sicher, dass ihre Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten; insbesondere verpflichten sie sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die Parteien bezwecken keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag der anderen Partei. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen der Parteien. Die personenbezogenen Daten werden von den Parteien in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
§ 12 Sonstiges
(1) Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand Köln; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlicher und rechtlich möglichst nahekommender rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Gleiches gilt im Fall einer Lücke im Vertrag.